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Grundbuch

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer-Reform

Für die demnächst abzugebenden Grundsteuererklärungen werden kostenpflichtige Grundbuchauszüge nicht benötigt!

Vielmehr hat das Landesamt für Steuern Niedersachsen auf der Internetseite Grundsteuer-Viewer eine kostenfreie Anwendung zur Verfügung gestellt, der die notwendigen Angaben zum Grundstück bis auf die Grundbuchblattnummer und den Grundbuchbezirk entnommen werden können.

Weitere Informationen enthält die Internetseite des Landesamtes für Steuern. Dort finden Sie unter anderem ein Muster des Informationsschreibens, das die Finanzämter in Kürze an alle Steuerpflichtigen versenden werden. Dieses Informationsschreiben enthält zusätzliche Hinweise darauf, wie die restlichen Angaben ermittelt werden können.

Ergänzend wird für Eigentumswohnungen darauf hingewiesen, dass Sie die Angabe zur Höhe Ihres Miteigentumsanteils (am gemeinschaftlichen Eigentum) im Kaufvertrag oder in der Hausgeldabrechnung finden.

Auch insoweit wird also kein Grundbuchauszug benötigt!





Das Land Niedersachsen hat seit dem 02.12.2002 für Notarinnen und Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen, das automatisierte Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher eingeführt.

Privatpersonen können bei berechtigen Interesse zu den Öffnungszeiten gegen Gebühr einen Grundbuchauszug erhalten.

Ein Grundbuchauszug für den Landkreis und die Stadt Celle kann nur beim Amtsgericht Celle (Grundbuchamt) angefordert werden! Internet - Angebote sind unseriös !!!

Ausführliche Informationen zum automatisierten Abrufverfahren erhalten sie auf der Webseite des Oberlandesgericht Celle.

Allgemeine Informationen zum Thema Grundbuch erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesjustizportal.

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