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Nachlass- und Erbangelegenheiten

Erstkontakte:
Die anzuwählende Rufnummer richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Testators bzw. Erblassers (Verstorbenen):

F, H, I, M, P 05141 206-252
B, L, T 05141 206-682
G, Q, J, S, U, Y, Z 05141 206-238
A, E, J, O, W, X 05141 206-364
C, D, K, N, R, V 05141 206-943

Ein E-Mail-Versand ist in Rechtssachen aus rechtlichen Gründen nicht möglich!

Haben Sie bereits ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten finden sie dort die Geschäftsnummer und die entsprechende Rufnummer.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und Rückgabe von Testamenten/Erbverträgen wird aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten!
Dabei können sie auch erfragen, welche Unterlagen von Ihnen zum Termin mitzubringen sind.

Erbschein:
Wenn Sie einen Erbschein beantragen wollen, wäre es für Sie und für uns eine Erleichterung, wenn Sie das Formular "Welche Urkunden sind mitzubringen" per Computer ausfüllen. Nach dem Ausfüllen wird Ihnen auf der dritten Seite angezeigt, welche Urkunden wir zur Bearbeitung benötigen.

Allgemeine Informationen zum Thema Nachlass finden Sie beim Niedersächsischen Landesjustizportal.


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