Niedersachsen klar Logo

Familiengericht

Kontakt:
Zentrale: 05141 206-0

Haben Sie bereits ein Schreiben vom Familiengericht erhalten, finden Sie darauf die anzuwählende Rufnummer und die Geschäftsnummer.

Allgemeine Informationen über die Tätigkeit des Familiengerichts finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal

Häufig benötigte Formulare finden Sie ebenfalls im Niedersächsischen Landesjustizportal

Verfahrenskostenhilfe:
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten Ihres familiengerichtlichen Verfahrens zu tragen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sie müssen hierfür eine „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und die entsprechenden Belege in Kopie beifügen. Bitte beachten Sie unbedingt auch das dazugehörige Hinweisblatt.

Das Hinweisblatt und weitere Informationen erhalten Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal

Anwaltszwang:
Anwaltszwang besteht in Ehesachen und Folgesachen sowie in selbständigen Familienstreitsachen (z. B. Scheidungs-, Unterhalts- und Zugewinnausgleichsverfahren), wobei es in Scheidungsverfahren, in denen es nicht auch um Unterhalt oder Zugewinnausgleich geht, genügt, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. In Unterhalts- und Zugewinnausgleichsverfahren müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

In Sorgerechts-, Umgangs-, Abstammungs- und Gewaltschutzverfahren benötigen Sie keinen Rechtsanwalt. Sie können Ihren Antrag entweder selbst formulieren oder sich an unsere Rechtsantragstelle wenden. Dort finden Sie auch ein Infoblatt und einen Fragebogen für Gewaltschutzverfahren. Ihr Anliegen kann hier schneller bearbeitet werden, wenn Sie diesen Fragebogen ausgefüllt in der Rechtsantragstelle vorlegen.


Wenn Sie selbst einen Antrag stellen möchten, sind folgende Angaben wichtig:

  • Ihr vollständiger Name, Geburtstag, Anschrift
  • der vollständige Name, Geburtstag, Anschrift des Antragsgegners/der Antragsgegnerin
  • ggf. der vollständige Name, Geburtstag, Geburtsort und die Anschrift des Kindes/der Kinder
  • eine Begründung

Bitte beachten Sie, dass Sie sich in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten jederzeit an das Jugendamt wenden und sich dort kostenlos beraten lassen können. Häufig lässt sich dadurch ein Gerichtsverfahren vermeiden.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln