Kontakt
Postanschrift
Amtsgericht Celle, Postfach 11 04, 29201 CelleZentrale:
05141 206-0Direktwahl:
05141 206 + entsprechende DurchwahlTelefonische Anfragen zu konkreten Verfahren können Sie direkt an die zuständige Serviceeinheit richten. Die Durchwahl finden Sie auf allen unseren Schreiben. Halten Sie dazu bitte das Geschäftszeichen des Verfahrens bereit.
Telefax:
05141 206-757E-Mail (nicht für Rechtssachen!):
AGCE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de [als Link eingerichtet]
Wichtiger Hinweis:
Über diese E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden. Sie können diese E-Mail-Adresse aber für Anregungen oder Kritik zum Internetauftritt oder sonstige Anfragen an uns nutzen.
Bitte geben Sie bei jeder Nachricht Ihre vollständigen Kontaktdaten (inklusive Anschrift) an.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Celle ist unter der Adresse
govello-1260972234704-000198625
zu erreichen.
Bitte beachten Sie:
Bei dem Amtsgericht Celle können nach § 130 a ZPO, § 32a StPO und § 14 Abs. 2 FamFG und der Verordnung über die technischen Rahmbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) vom 29.11.2017, BGBl. I S.3803, in allen gerichtlichen Verfahren auch elektronische Dokumente eingereicht werden, um dem Gericht rechtswirksam Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen.
Bitte benutzen Sie ausschließlich einen sicheren Übermittlungsweg oder EGVP zur Übersendung verfahrensrelevanter Dokumente. Nachrichten von allgemein üblichen E-Mailaccounts (z.B. Name@t-online.de oder Name@gmx.de) sind rechtlich unzulässig.
Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht:
Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.
Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.
Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.
Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Elektronischer Rechtsverkehr:
Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier ...
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