Nachlass- und Erbangelegenheiten
Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung oder Rückgabe von Testamenten/Erbverträgen wird aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten!
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Dabei können Sie auch erfragen, welche Unterlagen von Ihnen zum Termin mitzubringen sind.
Hinweis: Eine Erbausschlagungserklärung kann ebenfalls bei jedem deutschen Notar und –
sofern Sie außerhalb des Landkreises Celle wohnen sollten - bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht abgegeben werden.
Wollen Sie einen Erbschein beantragen, brauchen Sie ebenfalls einen Termin. Bitte drucken Sie dazu das nebenstehende Formular (Datenblatt zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages) aus und übersenden es ausgefüllt nebst den aufgeführten Unterlagen im Original. Sie erhalten dann umgehend einen Termin bei uns. |
Hinweis: Ein Erbscheinsantrag kann ebenfalls bei jedem deutschen Notar und – sofern Sie außerhalb des Landkreises Celle wohnen sollten- bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht gestellt
werden.
Das Amtsgericht wird versuchen, Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen, Rechtsberatung darf allerdings nicht erteilt werden. Das ist Sache der Rechtsanwälte/innen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte dahin.
Erstkontakte:
Die anzuwählende Rufnummer richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Testators bzw. Erblassers (Verstorbenen):
C, F, H, P
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05141 206-252
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A, L, S, SCH, ST, V
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05141 206-238
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E, T, U, W, X
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05141 206-364
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B, G, I, J, N, O, Z
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05141 206-682
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D, K, M, Q, R, Y
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05141 206-943
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Ein E-Mail-Versand ist in Rechtssachen aus rechtlichen Gründen nicht möglich!
Haben Sie bereits ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten finden sie dort die Geschäftsnummer und die entsprechende Rufnummer.
Allgemeine Informationen zum Thema Nachlass finden Sie beim Niedersächsischen Landesjustizportal.