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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Celle nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und in zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.

Zivilsachen
Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .

Rechtsantragstelle
Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .

Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Celle finden Sie im Hauptgebäude in der Mühlenstraße 8. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Pforte helfen Ihnen gerne weiter.

Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, am Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten.

Insolvenzgericht
Für die Bezirke der Amtsgericht Celle und Soltau ist das Amtsgericht Celle zentral für Insolvenzangelegenheiten zuständig.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Niedersächsisches Landesjustizportal.

Handelsregister
Für den Bezirk der Amtsgerichte Celle, Soltau, Winsen (Luhe), Dannenberg und Uelzen ist das Amtsgericht Lüneburg zentral für Handelsregistersachen zuständig. Hier gelangen Sie zum Internetauftritt des Amtsgerichts Lüneburg .

Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Niedersachsen verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05141 206-0. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.

Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen, Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.

Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine können Sie im ZVG-Portal einsehen.

Beim Amtsgericht Celle finden die Zwangsversteigerungstermine in Saal 124 und Saal 128 statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 05141 206-0.

Verkehrswertgutachten können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr, am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 Euro/Seite in Rechnung gestellt wird. Das Verkehrswertgutachten können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.

Strafsachen
Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .

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